Architektenhonorar in der Schweiz: Was Leistungen und Planung wirklich umfassen
Was umfasst ein Architektenhonorar? Ein Schweizer Leitfaden zu Leistungen, Honorarformen, Offertvergleich und klaren Vereinbarungen.
Ein Architektenhonorar lässt sich nicht sinnvoll beurteilen, solange unklar bleibt, welche Aufgabe damit gelöst werden soll. Eine Offerte kann eine erste Studie umfassen, ein Projekt bis zur Baueingabe führen oder Planung, Ausschreibung und Ausführung bis zur Übergabe begleiten. Gleiche Baukosten bedeuten deshalb nicht automatisch gleiche Planungsleistungen – und ähnliche Honorarsummen nicht zwingend vergleichbare Angebote.
Wer ein Architektenhonorar in der Schweiz verstehen will, sollte nicht mit einer vermeintlich allgemeingültigen Prozentzahl beginnen. Entscheidend sind Leistungsumfang, Projektbedingungen, Rollen, Ergebnisse und die vereinbarte Honorarform.
Kurzantwort: Wie wird ein Architektenhonorar vereinbart?
Architekturleistungen können nach effektivem Zeitaufwand, als fester Betrag oder mit einem individuell vereinbarten Modell honoriert werden. Welche Form sinnvoll ist, hängt davon ab, wie klar Aufgabe und Leistungsumfang bereits bestimmt sind.
Vor einer Beauftragung sollten mindestens diese Fragen beantwortet sein:
- Welche Projektphasen und Teilleistungen sind enthalten?
- Welche konkreten Ergebnisse werden je Phase erwartet?
- Wer führt und koordiniert das Planungsteam?
- Welche Fachplanungen, Nebenkosten und Drittleistungen sind separat?
- Welche Annahmen und Ausschlüsse liegen der Offerte zugrunde?
- Wie werden Projektänderungen und zusätzliche Leistungen behandelt?
- Wie erfolgt Abrechnung, Kostentransparenz und Freigabe der nächsten Phase?
Holenweg-Position: Ein Honorar wird nicht durch seine Zahl verständlich, sondern durch die Aufgabe, die Verantwortung und die Ergebnisse, die damit verbunden sind.
1. Das Honorar beginnt mit dem Leistungsumfang
Architektur ist mehr als das Erstellen von Zeichnungen. Je nach Auftrag umfasst sie die Klärung von Bedürfnissen und Rahmenbedingungen, Varianten und Entwurf, Projektierung, Bewilligungsverfahren, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Koordination, Bauleitung, Kostenkontrolle, Abnahmen und Dokumentation.
Nicht jeder Auftrag enthält all diese Leistungen. Eine Machbarkeitsstudie hat einen anderen Umfang als ein Gesamtauftrag bis zur Übergabe. Auch innerhalb einer Phase können einzelne Aufgaben übertragen, ausgeschlossen oder an andere Beteiligte vergeben werden. Deshalb ist die Frage «Wie hoch ist das Architektenhonorar?» ohne Beschreibung des Auftrags unvollständig.
Die Ordnung SIA 102:2020 gliedert die Leistungen in strategische Planung, Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung, Realisierung und Bewirtschaftung. Diese Struktur hilft, ein Projekt und die damit verbundenen Entscheidungen zu ordnen. Sie ersetzt jedoch keine konkrete Offerte und keinen Vertrag.
2. Was in den Projektphasen tatsächlich geschieht
Strategische Planung und Vorstudien
Am Anfang stehen Ziele, Bedürfnisse und die Frage, ob eine Idee am gewählten Ort grundsätzlich tragfähig ist. Je nach Ausgangslage werden Grundstück, Bestand, Nutzung, baurechtliche Bedingungen, Varianten und Risiken untersucht. Das Ergebnis ist nicht einfach ein Bild, sondern eine Entscheidungsgrundlage: weiterplanen, anpassen oder eine andere Lösung verfolgen.
Projektierung
In der Projektierung wird aus einer Richtung ein belastbares Projekt. Räume, Volumen, Konstruktion, Material, Technik, Energie, Kosten und Behördenanforderungen müssen zusammengeführt werden. Vorprojekt, Bauprojekt und Bewilligungsverfahren sind unterscheidbare Bearbeitungsstände; wie sie beauftragt werden, muss aus der Vereinbarung hervorgehen.
Ausschreibung
Für vergleichbare Unternehmerangebote braucht es ausreichend klare Pläne und Leistungsbeschriebe. Leistungen werden strukturiert, Angebote eingeholt und ausgewertet und Vergaben vorbereitet. Unklare Projektgrundlagen können sich hier unmittelbar in schwer vergleichbaren Offerten und späteren Änderungen zeigen.
Realisierung
Während der Ausführung werden Planung, Fachplanende und Unternehmen koordiniert. Ausführungsdetails müssen rechtzeitig vorliegen, Entscheide dokumentiert, Qualität und Kosten verfolgt und Abnahmen vorbereitet werden. Ob und in welchem Umfang Bauleitung, gestalterische Leitung oder Kostenkontrolle enthalten sind, muss ausdrücklich geklärt werden.
Abschluss und Bewirtschaftung
Übergabe, Dokumentation und Begleitung offener Punkte sind ebenfalls Leistungen, deren Umfang festgelegt werden sollte. Die SIA-Struktur reicht darüber hinaus bis zur Bewirtschaftung. Ein konkreter Architekturauftrag kann früher enden oder nur ausgewählte Aufgaben umfassen.
Holenweg-Position: Gute Planung macht nicht nur Räume sichtbar. Sie macht auch Entscheidungen, Schnittstellen und Verantwortung nachvollziehbar.
3. Vier Honorarformen – und was sie voraussetzen
Nach effektivem Zeitaufwand
Bei der Vergütung nach Zeitaufwand werden die tatsächlich geleisteten Stunden nach vereinbarten Ansätzen abgerechnet. Das kann passend sein, wenn Umfang oder Bearbeitungstiefe zu Beginn noch nicht zuverlässig feststehen – etwa bei offenen Abklärungen im Bestand oder einer frühen Variantenstudie.
Wichtig sind klare Rollen, Stundenansätze, Rapporte, Zwischenstände und gegebenenfalls eine vereinbarte Kostengrenze. Ein einzelner «Stundensatz Architekt Schweiz» bildet die unterschiedlichen Qualifikationen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Teams nicht zuverlässig ab.
Pauschalhonorar
Eine Pauschale setzt voraus, dass Ziele, Ergebnisse und Leistungsumfang ausreichend präzise beschrieben sind. Sie schafft Kostensicherheit für den vereinbarten Umfang, beantwortet aber nicht automatisch, was bei einer Änderung der Aufgabe geschieht. Projektänderungen, Zusatzleistungen und nicht enthaltene Arbeiten sollten deshalb bereits in der Vereinbarung geregelt sein.
Globalhonorar
Auch ein Globalhonorar ist ein fester Betrag, berücksichtigt im Unterschied zur Pauschale jedoch eine vereinbarte Preisänderung. Welche Anpassungslogik gilt, muss im Vertrag eindeutig festgelegt werden.
Individuell vereinbartes Modell
Die Parteien können weitere, zum Auftrag passende Modelle vereinbaren. Ein Bezug zu Baukosten ist möglich, darf aber nicht als heute allgemein verbindliche SIA-Prozenttabelle missverstanden werden. Die KBOB weist darauf hin, dass das frühere SIA-Modell der aufwandbestimmenden Baukosten bis 2019 verwendet wurde und eine Nachfolgemethode entwickelt wird.
Für private Bauherrschaften folgt daraus vor allem: Ein Online-Rechner kann höchstens eine Orientierung zu seinen eigenen Annahmen liefern. Er ersetzt weder die Beschreibung der Leistungen noch eine projektspezifische Offerte.
4. Wovon der Planungsaufwand abhängt
Die sichtbare Grösse eines Bauvorhabens erklärt den Planungsaufwand nur teilweise. Relevant können unter anderem sein:
- Klarheit von Aufgabe, Budget und Entscheidungswegen
- Neubau oder Bauen im Bestand
- Qualität und Verlässlichkeit vorhandener Unterlagen
- baurechtliche, topografische oder denkmalpflegerische Bedingungen
- Anzahl und Schnittstellen der Fachplanenden
- technische und konstruktive Komplexität
- gewünschte Varianten- und Bearbeitungstiefe
- Ausschreibungs- und Vergabestrategie
- Umfang von Ausführungsplanung, Bauleitung und Dokumentation
- Änderungen während Planung oder Realisierung
Ein kleiner Umbau mit unbekanntem Bestand kann deshalb einen hohen Klärungs- und Koordinationsaufwand verursachen. Ein grösseres, gut strukturiertes Projekt kann in einzelnen Bereichen planbarer sein. Daraus lässt sich weder eine allgemeine Rangfolge noch eine feste Quote ableiten.
5. Architektenhonorar ist nicht gleich Gesamtplanungskosten
Beim Vergleich mit den Baukosten in der Schweiz müssen verschiedene Ebenen getrennt bleiben:
- Architektenhonorar: die vereinbarten Leistungen des Architekturbüros
- Fachplanerhonorare: beispielsweise für Tragwerk, Gebäudetechnik, Bauphysik oder weitere Disziplinen
- Nebenkosten und Drittleistungen: etwa Reproduktionen, Modelle, Gutachten oder externe Spezialleistungen, soweit separat vereinbart
- Baukosten: Leistungen der ausführenden Unternehmen
- Erstellungskosten: der weiter gefasste Kostenrahmen des Projekts mit den jeweils definierten Bestandteilen
Ob ein Architekturbüro Fachplanende direkt beauftragt, deren Leistungen koordiniert oder ob die Bauherrschaft separate Verträge abschliesst, ist eine Vertrags- und Organisationsfrage. Eine Offerte sollte diese Rollen klar zeigen.
6. So lassen sich Architektur-Offerten vergleichen
Der tiefste Gesamtbetrag ist nur dann aussagekräftig, wenn der Leistungsumfang tatsächlich gleich ist. Für einen belastbaren Vergleich hilft eine gemeinsame Prüfliste:
| Prüffrage | Worauf achten? |
|---|---|
| Aufgabe | Sind Ziele, Projektgrenzen und Grundlagen gleich beschrieben? |
| Phasen | Welche Phasen und Teilleistungen sind enthalten oder ausgeschlossen? |
| Ergebnisse | Welche Pläne, Berichte, Kostenermittlungen und Entscheide werden geliefert? |
| Rollen | Wer führt Projekt, Fachplanung, Ausschreibung und Ausführung? |
| Honorarform | Zeitaufwand, Pauschale, Globale oder anderes Modell? |
| Ansätze | Welche Funktionen und Stundenansätze gelten bei Zeitaufwand oder Zusatzleistungen? |
| Dritte und Spesen | Was ist enthalten, separat oder nur geschätzt? |
| Änderungen | Wie werden neue Anforderungen und Zusatzleistungen freigegeben? |
| Termine | Welche Mitwirkungen und Entscheide werden von der Bauherrschaft benötigt? |
| Etappen | Kann nach klaren Ergebnissen über die nächste Phase entschieden werden? |
Eine kurze Offerte ist nicht automatisch unklar, und eine lange nicht automatisch vollständig. Entscheidend ist, ob die wesentlichen Annahmen, Leistungen und Grenzen auffindbar und verständlich sind.
7. Was vor dem Vertrag geklärt sein sollte
Ein Architekturvertrag verbindet eine fachliche Aufgabe mit rechtlichen Pflichten. Nach Artikel 394 des Schweizer Obligationenrechts verpflichtet sich die beauftragte Partei zur vertragsgemässen Besorgung der übertragenen Geschäfte oder Dienste; eine Vergütung ist geschuldet, wenn sie vereinbart oder üblich ist.
Für das konkrete Projekt sollten deshalb mindestens Vertragsparteien, Aufgabe, Leistungsumfang, Organisation, Termine, Honorarform, Zahlungsweise, Spesen, Drittleistungen, Mitwirkung der Bauherrschaft und Umgang mit Änderungen geklärt werden. Bei rechtlichen Unsicherheiten ist eine unabhängige Beratung sinnvoll. Dieser Beitrag ersetzt keine Vertrags- oder Rechtsberatung.
Eine phasenweise Beauftragung kann Entscheidungen strukturieren: Nach einer Studie lässt sich etwa prüfen, ob Projekt, Kostenrahmen und Risiken eine Weiterbearbeitung rechtfertigen. Sie ist jedoch kein allgemeines Muss. Die passende Vertragsstruktur hängt vom Vorhaben und vom gewünschten Verantwortungsumfang ab.
8. Was ein gutes Honorar leisten soll
Ein Honorar bezahlt Zeit und Kompetenz. Sein Wert zeigt sich aber im Projekt: in einer präzisen Aufgabenklärung, räumlich tragfähigen Entscheidungen, koordinierten Fachbeiträgen, verständlichen Kosteninformationen, rechtzeitigen Details und einer Ausführung, deren Qualität aktiv begleitet wird.
Das bedeutet nicht, dass gute Planung jedes Risiko oder jede Kostenänderung verhindert. Bauen bleibt von Entscheidungen, Bestand, Markt, Behörden, Unternehmen und vielen weiteren Beteiligten abhängig. Gute Planung schafft eine belastbare Grundlage, macht Abhängigkeiten sichtbar und führt Entscheidungen zusammen.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent kostet ein Architekt in der Schweiz?
Es gibt keine allgemeingültige Schweizer Prozentzahl, die unabhängig von Projekt und Leistungsumfang ein korrektes Honorar ergibt. Ein Prozentsatz ist nur verständlich, wenn Bezugsgrösse, enthaltene Leistungen, Projektbedingungen und Berechnungsmodell offengelegt sind.
Was kostet eine Architektenstunde in der Schweiz?
Ein einheitlicher Stundensatz ist nicht verfügbar. Ansätze hängen unter anderem von Funktion, Qualifikation, Aufgabe und Vereinbarung ab. Für den Vergleich sind Teamrollen, Ansätze, erwarteter Aufwand, Rapportierung und allfällige Kostengrenzen gemeinsam zu betrachten.
Ist das Architektenhonorar nach SIA verbindlich?
Die SIA-Ordnungen strukturieren Leistungen und bieten eine wichtige fachliche Grundlage. Das konkrete Honorar und der konkrete Leistungsumfang werden jedoch vertraglich vereinbart. Das frühere SIA-Baukostenmodell darf nicht als aktuell allgemein verbindliche Prozenttabelle behandelt werden.
Sind Bauleitung und Baueingabe immer im Honorar enthalten?
Nein, nicht automatisch. Ob Baueingabe, Ausschreibung, Ausführungsplanung, Bauleitung oder Abschlussleistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem konkreten Auftrag. Die Offerte sollte enthaltene und ausgeschlossene Leistungen eindeutig benennen.
Sind Fachplanerhonorare im Architektenhonorar enthalten?
Das hängt von Vertrags- und Organisationsmodell ab. Fachplanende können separat durch die Bauherrschaft oder innerhalb einer anders organisierten Gesamtleistung beauftragt werden. Offerte und Vertrag müssen Zuständigkeit, Koordination und Kosten transparent ausweisen.
Was geschieht, wenn sich das Projekt ändert?
Änderungen können bereits erbrachte Leistungen unbrauchbar machen oder zusätzliche Bearbeitung auslösen. Wie Änderungen beschrieben, freigegeben und honoriert werden, sollte vor Projektbeginn geregelt und während der Planung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Erst die Aufgabe klären, dann das Honorar beurteilen
Die faire Frage lautet nicht nur, was Architektur kostet. Sie lautet auch, welche Verantwortung übernommen wird, welche Entscheidungen vorbereitet werden und welche Ergebnisse die Bauherrschaft erhält.
Holenweg strukturiert deshalb zuerst Aufgabe, Projektphasen, Schnittstellen und gewünschte Bearbeitungstiefe. Daraus entsteht eine Offerte, die nicht bloss eine Summe nennt, sondern nachvollziehbar macht, welche Planung dahintersteht. Für eine Einordnung Ihres Vorhabens können Sie ein Gespräch mit Holenweg vereinbaren.
Quellen und weiterführende Grundlagen
- Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SIA: Inhaltsübersicht SIA 102:2020
- KBOB: Empfehlungen zur Honorierung von Architektinnen und Ingenieuren 2026
- KBOB: Leitfaden zur Beschaffung von Planerleistungen
- Schweizerische Eidgenossenschaft / Fedlex: Obligationenrecht, insbesondere Art. 394
Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt fachliche Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Offerte, Vertragsprüfung, Rechts-, Kosten- oder Projektberatung.
Fragen aus der Praxis
Häufige Fragen
Es gibt keine allgemeingültige Schweizer Prozentzahl, die unabhängig von Projekt und Leistungsumfang ein korrektes Honorar ergibt. Ein Prozentsatz ist nur verständlich, wenn Bezugsgrösse, enthaltene Leistungen, Projektbedingungen und Berechnungsmodell offengelegt sind.
Ein einheitlicher Stundensatz ist nicht verfügbar. Ansätze hängen unter anderem von Funktion, Qualifikation, Aufgabe und Vereinbarung ab. Für den Vergleich sind Teamrollen, Ansätze, erwarteter Aufwand, Rapportierung und allfällige Kostengrenzen gemeinsam zu betrachten.
Die SIA-Ordnungen strukturieren Leistungen und bieten eine wichtige fachliche Grundlage. Das konkrete Honorar und der konkrete Leistungsumfang werden jedoch vertraglich vereinbart. Das frühere SIA-Baukostenmodell darf nicht als aktuell allgemein verbindliche Prozenttabelle behandelt werden.
Nein, nicht automatisch. Ob Baueingabe, Ausschreibung, Ausführungsplanung, Bauleitung oder Abschlussleistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem konkreten Auftrag. Die Offerte sollte enthaltene und ausgeschlossene Leistungen eindeutig benennen.
Das hängt von Vertrags- und Organisationsmodell ab. Fachplanende können separat durch die Bauherrschaft oder innerhalb einer anders organisierten Gesamtleistung beauftragt werden. Offerte und Vertrag müssen Zuständigkeit, Koordination und Kosten transparent ausweisen.
Änderungen können bereits erbrachte Leistungen unbrauchbar machen oder zusätzliche Bearbeitung auslösen. Wie Änderungen beschrieben, freigegeben und honoriert werden, sollte vor Projektbeginn geregelt und während der Planung nachvollziehbar dokumentiert werden.
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